Sensationsurteil: Jobcenter darf frisch Verliebten nicht das Hartz-Geld kürzen

(Berlin,27.01.2006)

Nachträgliche Zahlungen für tausende Berliner?

Potsdam – Auch wenn der Protest gegen die Hartz-Gesetze nicht wirklich half, dann tut es jetzt ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Das verdonnerte gestern ein Jobcenter, Kürzung zurückzunehmen.

Bei dem Fall ging es um die so genannten “eheähnlichen Gemeinschaften”. Das Urteil: Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenleben, bilden nach Auffassung des Gerichts keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Hartz IV-Gesetzes.

Das bedeutet: Das Gehalt des neuen Partners darf nicht angerechnet werden, um das Hartz-Geld zu kürzen. Viele unverheiratete Menschen sahen sie bisher genötigt, ihre Liebe vor dem Jobcenter zu verbergen. Damit dürfte jetzt Schluss sein.

Im verhandelten Fall bezog ein Mann seit September 2005 Arbeitslosengeld II und lebte seit dieser Zeit auch mit seiner Partnerin in einer Wohnung in Steglitz. Das Jobcenter rechnete das Gehalt der Frau sofort an und kürzte das ALG II.

Der Mann klagte und bekam jetzt in zweiter Instanz Recht. Ein Zusammenwohnen führt nicht automatisch zu einer eheähnlichen Gemeinschaft, entschieden die Richter. Das Jobcenter muss das Arbeitslosengeld künftig ungekürzt zahlen. Ob das zu wenig gezahlte Geld zurückgezahlt wird, entscheidet sich noch.

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