Schufa u. Co – Kostenlose Auskunft ist künftig Pflicht

Jeder Bürger kann vom 1. April an von Auskunfteien einmal im Jahr eine kostenlose, detaillierte Selbstauskunft verlangen. Schufa, Creditreform & Co müssen dann in Textform verständlich erläutern, welche Daten dort zur Person gespeichert sind. Experten begrüßen die Änderung, beurteilen aber das Scoring, also die Verfahren zur Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, weiterhin sehr kritisch.

Fachleute raten jedem Bürger, die neuen Rechte auch zu nutzen – und bei den großen Auskunfteien umgehend gratis eine Selbstauskunft zu verlangen.

Wie wichtig diese Überprüfung ist, zeigte eine Studie im Auftrag des Verbraucherministeriums im vergangenen Jahr. Der Bericht “Verbraucherinformation Scoring” kam zu alarmierenden Ergebnissen. Demnach waren fast 45 Prozent der von Auskunfteien gespeicherten Datensätze fehlerhaft oder unvollständig. Die Auskunfteien sind gesetzlich verpflichtet, falsche Daten zu löschen oder zu korrigieren.

Der Datenhandel ist ein Milliardengeschäft. Zahlreiche Firmen verdienen ihr Geld damit, Kundendaten zu sammeln, speichern und weiterzuverarbeiten. Auskunfteien wie Schufa, Bürgel oder Infoscore haben sich darauf spezialisiert, die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten und diese Einschätzungen zu verkaufen. Banken, Versandhändler, Autovermieter, Onlineshops und Telefonkonzerne nutzen die Urteile der Auskunfteien, um einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Kunde seine Kreditzinsen oder Rechnungen bezahlen kann.

Wer schlecht eingeschätzt wird, muss für sein Darlehen mehr zahlen oder erhält die Ware nur gegen Vorkasse. Die Auskunfteien müssen den Verbrauchern künftig auf Anfrage nicht nur mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert wurden, woher diese Daten stammen und an wen sie bisher weitergegeben wurden. Mitgeteilt werden muss auch, welche sogenannten Scores berechnet wurden und worauf diese beruhen.

Der Score (englisch für: Spielstand, Ergebnis) fasst die Bonität eines Kunden in einer einzigen Zahl zusammen. Jede Auskunftei berechnet diesen Wert anders, die Verfahren gelten als wenig transparent. Sogar bloße Kreditanfragen eines Kunden zum Zinsvergleich verschlechterten lange Zeit den Score. Das sorgte vor einigen Jahren für einen Skandal.

Erstmals regelt nun das Gesetz zumindest, dass die Auskunfteien ein wissenschaftlich anerkanntes statistisches Verfahren einsetzen müssen. Außerdem dürfen sie dafür nur Daten verwenden, die für die Bonität des Kunden auch tatsächlich entscheidend sind. “Das ist neben der Gratis-Auskunft ein weiterer großer Fortschritt, der mehr Transparenz schafft”, sagt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel kritisiert jedoch die Undurchsichtigkeit des Scoring. So erfahre der Verbraucher auch künftig nicht, welche Daten im Detail mit welcher Gewichtung in den Score einflössen. (Von Thomas Wüpper, FR-online, 31.3.2010)

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