Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-Haushalten

Bonn/Kassel – Als einen Schlag ins Gesicht von behinderten Kindern und deren Eltern im Hartz IV-Bezug bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach diese Kinder keinen Behinderten-Mehrbedarf gelten machen können, da Hartz IV keine Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz ist. Kinder würden aber grundsätzlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hätten somit bei Behinderung keinen Anspruch auf Mehrbedarf. Erst wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind, können sie unter Umständen einen Mehrbedarf von 17 Prozent geltend machen, so das Bundessozialgericht. Die Eltern eines heute 6järhigen Jungen aus Gelsenkirchen hatten geklagt und erhöhte Mehrkosten beim Transport ihres behinderten Sohnes geltend gemacht. Dieser kann auf Grund einer starken Entwicklungs- und Wachstumstörung nicht laufen. (Az: B 14 AS 3/09 R)

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

“Das Bundessozialgericht folgt in seinem Urteil ganz der neoliberalen Verwertungslogik der Agendapolitik und dessen Hartz IV-Gesetzen. Selbst behinderte Kinder müssen für die Erwerbslosigkeit ihrer Eltern büßen, indem das Bundessozialgericht die soziale Fürsorgekomponente bei Hartz IV verneint und den betroffenen Kindern nichts gewährt. Erneut zeigt die Fratze von Hartz IV. Hartz IV dient ausschließlich der Verwertung der Ware Arbeitskraft auf niedrigstem Niveau und die Armut der Kinder soll den Druck auf Menschen erhöhen, Jobs zu jeder Bedingung und jeden Preis anzunehmen. Gegenüber behinderten Kindern kann unsere Rechtsprechung kaum eine größere Verachtung aussprechen. An welche Form der Gerechtigkeit sollen denn Kinder später mal glauben?“ (PR-Sozial, 06.05.2010)

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