Trotz Urteil zahlen Jobcenter keine PKV-Beiträge für Hartz IV-Empfänger

Eigentlich hatte das Urteil des Bundessozialgerichts vom Januar 2011 Klarheit geschaffen (Az.: B 4 AS 108/10 R). Die Jobcenter wurden dazu verpflichtet, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Hartz IV-Empfänger voll zu übernehmen. Offenbar weigern sich die Arbeitsagenturen trotz der Rechtslage, die offenen Beiträge aus der Zeit vor dem Urteil zu übernehmen.

Seit dem 18. Januar 2011 sollte die Welt für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einfacher sein. Privat versicherte Empfänger der Sozialleistung sollten nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von den Jobcentern die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für den Basistarif erhalten. In den letzten Jahren hatten die Agenturen lediglich einen Teil der monatlichen Kosten für den PKV-Basistarif übernommen. In der Folge häuften die Betroffenen Schulden auf. Nach dem Richterspruch hofften die privat versicherten Hartz IV-Empfänger auch auf die Übernahme der noch offenen Beiträge.

Diese Rechnung scheint jedoch nicht aufzugehen. Auf Anordnung der Bundesagentur für Arbeit übernehmen die Jobcenter nicht die offenen Beitragspositionen. Dafür gebe es nach Ansicht der Behörde keine gesetzliche Grundlage. Für Hartz IV-Empfänger ist somit nicht klar, was mit den aufgehäuften Schulden passiert. Mit der Materie betraute Anwälte sprechen von einem Rechtsbruch der Bundesagentur für Arbeit. Betroffene sollten gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Aus dem urteil des Gerichts gehe deutlich hervor, dass eine Verschuldung durch die offenen PKV-Beiträge nicht hinnehmbar sei.

Privat versicherte Hartz IV-Empfänger können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Dort würden die Beiträge vollständig von den Jobcentern übernommen. Daher hat der Gesetzgeber zunächst den Basistarif in der PKV eingeführt. Allerdings verblieb bei den Hartz IV-Beziehern ein Eigenanteil von rund 150 Euro im Monat. Meist überstieg dieser finanzielle Aufwand jedoch das Budget des Leistungsempfängers. Daher häuften sich Beitragsrückstände an.

Da der Krankenversicherungsschutz zum Existenzminimum zählt, hat das Bundessozialgericht die Jobcenter zur vollen Übernahme der PKV-Beiträge für den Basistarif verpflichtet. (04.03.11, cecu.de)

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