Zehn Euro mehr für Langzeitarbeitslose ab 2012

Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt ab Januar auf 374 Euro. Das hat die Bundesregierung entschieden. Die Erhöhung ergibt sich aus der relativ hohen Inflation.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose soll am 1. Januar 2012 um zehn Euro auf 374 Euro steigen. Die Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) passierte ohne Aussprache das Kabinett. Die Anpassung wird nach der Entwicklung von Löhnen und Preisen berechnet.

Ende Februar hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um 5 auf 364 Euro rückwirkend zum 1. Januar geeinigt. Beschlossen wurde damals auch, dass der Satz Anfang 2012 um mindestens weitere drei Euro steigen soll – plus Aufschlag für die Preisentwicklung im Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010. Dies waren nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2,9 Prozent. Daraus errechnet sich für Ein-Personen-Haushalte nun eine zusätzliche Erhöhung um 7 Euro.

Für Ehepartner steigt der Hartz-IV-Satz um 5 Euro von 328 auf 337 Euro. Erwachsene ohne eigenen Haushalt bekommen künftig 299 statt bisher 291 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Satz um 4 auf 219 Euro, für ältere Kinder bleibt er unverändert. Für sechs- bis 13-Jährige werden 251 Euro bezahlt, für 14- bis 17-Jährige 287 Euro.

Der per Verordnung geregelten Erhöhung muss noch der Bundesrat zustimmen, nicht aber der Bundestag. Die Kosten der Anhebung belaufen sich auf 570 Millionen Euro. Davon entfallen auf den Bund 540 Millionen Euro. Die restlichen 30 Millionen tragen die Kommunen. In Deutschland gibt es rund 6,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren. (15.09.2011, zeit-online)

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