„Bundessozialrichter rügt Verschärfung von Hartz IV„

(FR 06.06.2006) Jurist äußert Zweifel an Zulässigkeit der Regeln für eheähnliche Gemeinschaft und Stiefeltern / Kritik an Umkehr der Beweislast Die Verschärfungen im Hartz-IV-Gesetz für eheähnliche Gemeinschaften und Stiefeltern hat Bundessozialrichter Ulrich Wenner kritisiert. Die am 1. Juni vom Bundestag beschlossenen Änderungen seien “verfassungsrechtlich problematisch”.