Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden

Kassel (jur). Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus der Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 24. November 2011, verkündeten Grundsatzurteil entschieden (Az.: B 14 AS 151/10 R).