§ 428 SGB III / 58er Regelung

Diese Regelung gilt für alle ALG II BezieherInnen, die 58 Jahre alt sind. Die Frist für Neuanträge wurde in der Kabinettsitzung am 29.11.2005 für zwei Jahre verlängert, bis Ende 2007. Für alle Personen, die die 58er Regelung unterschrieben haben, gilt der Bestandsschutz.