Gericht bejaht Anspruch auf Gleitsichtbrille
Aus einem am 11.01.2011 ergangenen Urteil des Amtsgerichts Detmold (AG) geht hervor, dass Bezieher des ALG II unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Anspruch auf Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille haben (Az.: S 21 AS 926/10).