Darlehen sind kein Einkommen

Kassel. Mit zwei Entscheidungen haben die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) am Donnerstag die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt: Der 14. Senat entschied, dass Darlehen von Verwandten nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen. Genau das hatte die Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Märkischen Kreis aber versucht.