Jobcenter sollen Klagekosten mittragen

Am Mittwoch berieten die Justizminister der Länder über Maßnahmen, die ein Eindämmen der Hartz IV-Klagen an den Sozialgerichten ermöglichen sollen. Auf Antrag des Landes Berlin sollen Jobcenter zukünftig an den Kosten der Prozesse beteiligt werden. Immerhin sind rund 50 Prozent der Klagen der Betroffenen berechtigt.