Zusammensetzung des ALG-II Regelsatzes

Welche Kosten sollen über den Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz beglichen werden? Mit dem ALG II Regelsatz sollen alle alltäglichen Kosten beglichen werden. Der Eckregelsatz für einen Single beträgt bundeseinheitlich 359 EUR pro Monat. Eine prozentuale Aufteilung können Sie hier sehen: