Keine Chance für den Kuckuck

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann (20.04.2009) Bei einem Hartz-IV-Empfänger ist nichts zu holen. Darauf müssen sich auch Gläubiger einstellen, die offene Schulden per Gerichsvollzieher eintreiben lassen wollen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Schuldner einem Ein-Euro-Job nachgehen.