Kommunen müssen Mietern auch Schönheitsreparaturen ersetzen

(10.2.2006 Erwerbslosenforum) Kommunen drohen weitere Ausgaben bei ALG-II. Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu entsprechenden Anträgen Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin müssen die Kommunen Mietern im Rahmen von Arbeitslosengeld II die tatsächlichen Aufwendungen der Wohnung erstatten. Dazu gehören auch die mietvertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen, die als einmalige Beihilfe zu übernehmen sind. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht …

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