Unterkunftskosten für Auszubildende mit BAföG-, BAB-, Ausbildungsgeldanspruch

Nach dem seit 1.1.2007 geltenden § 22 Abs. 7 SGB II können die in dieser Regelung aufgezählten BAföG-, BAB-, Ausbildungs-geld-Bezieher einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten. § 22 Abs. 7 SGB II ist eine Sonderregelung. Continue reading ‘Unterkunftskosten für Auszubildende mit BAföG-, BAB-, Ausbildungsgeldanspruch’ »