(gegen-hartz.de 08.04.2008)
Hartz IV Empfänger, dessen Umzug angeordnet oder genehmigt wurden, haben einen Anspruch darauf, dass die Kosten für Schönheitsreparaturen der ehemalige Wohnung bezahlt werden. Ebenso können auch die Kosten für die Umzugskartons von der Arge verlangt werden. In einem Fall hatte eine Arbeitslosengeld II Empfängerin die Farben für die Schönheitsreparaturen sowie die Kosten der Umzugskartons vom Amt verlangt. Doch die Arge lehnte mit der Begründung ab, da diese angeblich nicht dazu verpflichtet sei, die Kosten zu tragen. Continue reading ‘Ämter müssen Kosten für Umzugskartons übernehmen’ »
