Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, muss künftig bei vielen Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, für einen Teil der Zahlung selbst aufkommen. Dazu verpflichten erste Kassen betroffene Mitglieder durch Änderung ihrer Satzung. test.de informiert.
Fehlbeträge für Kassen
Für Kassenmitglieder, die Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld beziehen, ist seit Januar nicht mehr nur der tatsächliche Zusatzbeitrag ihrer Kasse relevant, sondern auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser fiktive Wert wird jedes Jahr von der Bundesregierung aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Empfänger von Sozialgeld und ALG II müssen für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nicht selbst aufkommen: Der Gesundheitsfonds übernimmt die Zahlung an die Krankenkasse. Für die Kassen birgt diese Regelung ein Problem, wenn ihr individueller Zusatzbeitrag höher ist als der durchschnittliche. Sie bleiben dann auf der Differenz sitzen, die weder der Gesundheitsfonds noch der Versicherte zahlen muss. Für 2011 bedeutet das konkret: Kassen, die einen Zusatzbeitrag verlangen, erhalten für Mitglieder, die Hartz-IV beziehen, nichts vom Gesundheitsfonds. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde in diesem Jahr bei 0 Euro festgelegt. Continue reading ‘Zusatzbeitrag auch für Hartz-IV-Empfänger’ »
