Die Jobcenter müssen die Krankenkassenbeiträge für privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Privatversicherte Bezieher von Hartz-IV haben Anspruch auf die volle Übernahme ihrer Versicherungsprämie durch die Grundsicherungsträger.
KASSEL. Über 30.000 privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger bekommen die Kosten einer Privatversicherung im Basistarif von den Jobcentern voll erstattet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag entschieden.
Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf eine „planwidrige Lücke“ im Gesetz. Diese sei verfassungskonform zu schließen. Continue reading ‘Jobcenter müssen PKV voll bezahlen’ »
