Arbeitslosengeldbezug mit der 58iger Regelung nach § 428 SGB III

Achtung !! 58iger Regelung läuft am 01.01.2008 aus. Arbeitslose, die das 58 Lebensjahr vollendet haben, müssen sich nicht mehr den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit bietet der § 428 SGB III. Die Einschränkung in der Verfügbarkeit bedeutet insbesondere, dass der Arbeitslose keine Arbeitsangebote der Agenturen für Arbeit erhält. Außerdem ist …

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