Zu niedrige Regelsätze bei Kindern

ALG II: Caritas rät gegen Bewilligungsbescheide prompt Widerspruch einzulegen! [23.12.2008 | HDT] Die Caritas in der Diözese Münster empfiehlt allen Familien mit Kindern, die Arbeitslosengeld II beziehen, vorsorglich gegen die Bewilligungsbescheide schriftlich Widerspruch einzulegen. Nur dann könnten sie möglicherweise mit einer Nachzahlung rechnen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelsatzhöhe rückwirkend als zu niedrig beanstandet. Diese Auffassung …

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