Stromkostenrückzahlung ist kein Einkommen

Hartz-IV-Bezieher dürfen das Geld aus einer Stromkostenerstattung behalten. Das Geld darf nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG). (AZ: B 14 AS 186/10 R und B 14 AS 185/10 R) Damit gaben die Richter einer 33-jährigen Frau und ihrer Mutter recht. Da sie im Jahr 2006 besonders sparsam waren, …

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