Ämter müssen Kosten für Umzugskartons übernehmen

(gegen-hartz.de 08.04.2008) Hartz IV Empfänger, dessen Umzug angeordnet oder genehmigt wurden, haben einen Anspruch darauf, dass die Kosten für Schönheitsreparaturen der ehemalige Wohnung bezahlt werden. Ebenso können auch die Kosten für die Umzugskartons von der Arge verlangt werden. In einem Fall hatte eine Arbeitslosengeld II Empfängerin die Farben für die Schönheitsreparaturen sowie die Kosten der …

weiterlesen: ‘Ämter müssen Kosten für Umzugskartons übernehmen’ »