Stromkostenrückzahlung ist kein Einkommen

Hartz-IV-Bezieher dürfen das Geld aus einer Stromkostenerstattung behalten. Das Geld darf nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG). (AZ: B 14 AS 186/10 R und B 14 AS 185/10 R) Damit gaben die Richter einer 33-jährigen Frau und ihrer Mutter recht. Da sie im Jahr 2006 besonders sparsam waren, erhielten sie eine Stromkostenerstattung in Höhe von 164,35 Euro. Jeweils die Hälfte davon rechnete der Landkreis jedoch als Einkommen an und kürzte entsprechend das Arbeitslosengeld II. (Die Welt kompakt, 24.08.2011)

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