Gericht: Bei Hartz IV-Umzug muss Behörde Makler zahlen

(26.04.06, Kölner Stadtanzeiger)
Frankfurt/Main – Wenn ein Empfänger des Arbeitslosengeldes II aus seiner zu teuren Wohnung umziehen soll, muss die Agentur die Maklerkosten übernehmen. Das hat das Sozialgericht Frankfurt in einem Urteil (Az.: 48 AS 123/06) entschieden.
Geklagt hatte ein Mann aus Bad Vilbel bei Frankfurt, dessen 52- Quadratmeter-Wohnung der Behörde bei einer Miete von 409 Euro unangemessen teuer erschien. Die Agentur verbot ihm ausdrücklich, sich an einen Makler zu wenden und strich ihm den Mietzuschuss zusammen, nachdem er keine preiswertere Wohnung gefunden hatte.
Das Vorgehen sei nicht gerechtfertigt, befanden die Richter und verurteilten die Behörde, die Mietkosten für eine Übergangszeit weiter in voller Höhe zu tragen. Maklergebühren gehörten zu den erstattungsfähigen Kosten einer Wohnungsbeschaffung, entschied das Gericht. (dpa)

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