Jobcenter dürfen keine Heizkostenpauschale zahlen

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Jobcenter grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten für Wohnungen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern übernehmen sollen. Demnach darf keine Heizkostenpauschale gezahlt werden.
Jobcenter dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen. Bei einer angemessenen Unterkunft sind grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Nur wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten ansteigen, muss im Einzelfall nicht alles bezahlt werden.

Im Rechtsstreit klagte eine Familie aus dem niedersächsischen Gifhorn auf höheres Arbeitslosengeld II. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft teilte der Familie zwar mit, dass ihre 100 Quadratmeter große Wohnung eigentlich zu groß, aber wegen der niedrigen Miete trotzdem angemessen sei. Unangemessen seien aber wegen der großen Wohnung die Heizkosten.

Die Arbeitsgemeinschaft wollte daher nur 90 Cent pro Quadratmeter pauschal zahlen. Um Kosten zu sparen, könne die Familie im Winter einen Raum weniger nutzen, schlug die Behörde vor.

Der Pauschalierung der Heizkosten schob der 14. Senat jedoch einen Riegel vor. Es seien die tatsächlichen Heizkosten bei einem wirtschaftlichen Verhalten des Arbeitslosen voll zu übernehmen. Um herauszufinden, wann unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegt, kann die Behörde Heizspiegel als Indiz zurate ziehen. Focus-online

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