Verfassungsrichter – Weniger Hartz IV ist möglich

Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hält eine Senkung der Hartz-IV-Sätze für möglich. Über die Höhe habe das Gericht bei dem Urteil am 9. Februar keine Aussage gemacht. Voßkuhle warnte auch davor, dass Sozialstaat und Wirtschaft gegeneinander ausgespielt werden.

Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil zu Hartz IV am 9. Februar eine „nachvollziehbare realitäts- und bedarfsgerechte“ Berechnung der Regelsätze gefordert, sagte der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts dem „Hamburger Abendblatt“. Über deren Höhe habe das Gericht keine Aussage gemacht. Der Gesetzgeber habe daher auch die Möglichkeit, die Sätze zu senken. Sie dürften allerdings nicht „evident unzureichend“ sein.

Voßkuhle warnte angesichts der bevorstehenden Sparpakete bei Bund, Länder und Kommunen vor einer voreiligen Privatisierung. Solche Maßnahmen seien in der Vergangenheit oftmals nicht sehr erfolgreich gewesen. Ein Aufgabenabbau führe nicht unbedingt zu einer Entlastung des Staates.

Sozialstaat und Wirtschaft sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden, warnte Voßkuhle. Der Sozialstaat der Bundesrepublik sei Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. So müssten Eltern vergleichsweise wenig für die Bildung ihrer Kinder zahlen. Dies sei auch ein Teil des Sozialstaates, der zu einem hohen Bildungsniveau in Deutschland geführt habe (Andreas Voßkuhle, 7. Mai 2010)

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