Erhöhung für Kinder erst 2014

Die Regelsätze für schulpflichtige Kinder aus Hartz-IV-Familien werden nach Berechnungen des DGB frühestens in drei Jahren angehoben. Die Hartz-Reform der schwarz-gelben Bundesregierung habe zur Folge, dass der Satz für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren erst im Jahr 2014 erhöht werde, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Frankfurter Rundschau. Bei 14- bis 17-jährigen Jugendlichen werde der Satz voraussichtlich sogar erst 2015 steigen. „Bis dahin bleiben Inflation und Lohnentwicklung faktisch unberücksichtigt“, sagte Buntenbach. „Dies ist eine Kürzung durch die Hintertür.“

Grund für die Anpassungspause ist, dass laut Regierung die neuen statistischen Grundlagen für die Hartz-IV-Sätze eigentlich eine Senkung der Kinder-Regelsätze zur Folge haben müssten, und zwar auf 213 statt derzeit 215 Euro im Monat für bis zu fünf Jahre alte Kinder, auf 242 statt 251 Euro für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren und auf 275 statt 287 Euro für 14- bis 17-Jährige. Aus Vertrauensschutzgründen sollen aber die Sätze in ihrer bisherigen Höhe gezahlt werden.

Die eigentlich planmäßig zum 1. Juli jeden Jahres fällige Anpassung der Sätze, die sich an der Preis- und der Nettolohnentwicklung orientiert, fällt für Kinder dann allerdings erst einmal aus. Denn für die Berechnung einer möglichen Erhöhung werden die niedrigeren Sätze zugrunde gelegt. Aufgestockt wird erst, wenn bei dieser Rechnung der höhere Satz, also je nach Alter 215, 251 oder 287 Euro, überschritten wird.

Der DGB verband seine Kritik am unzureichenden Erhöhungsmechanismus mit grundsätzlichen Zweifeln an den Hartz-IV-Sätzen für Kinder. So sei etwa die Annahme lebensfremd, dass 13-jährige Kinder denselben Bedarf hätten wie Sechsjährige. Buntenbach forderte daher, eine unabhängige Expertenkommission müsse die Sätze dringend auf ihre Plausibilität überprüfen.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene soll zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf dann 364 Euro. ( FR- 19.11.2010, Daniela Vates)

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