Hartz IV deckt Stromkosten nicht

Eine Studie Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) ergab, dass die aktuellen Hartz IV-Sätze die Stromkosten nicht decken. Die Sätze seien laut einem Stromportal zu gering angesetzt. Zudem seien die Hartz IV-Bezieher an den Grundversorger gebunden, der in der Regel die höchsten Strompreise verlangt. Außerdem stehen zu Beginn der neuen Heizperiode erneut Strom- und Gaspreiserhöhungen an.

Zwar werden die Hartz IV-Sätze im Rahmen der angekündigten und bereits teilweise durchgeführten Preiserhöhungen der Energieversorger angehoben, doch die Erhöhungen der Sätze reichen bei Weitem nicht aus, die Mehrkosten zu decken. Vor allem auf Gaskunden dürften in diesem Winter schwere Zeiten zukommen. Mehr als 100 Gasversorger haben Preiserhöhungen um bis zu zehn Prozent angekündigt. Die Hartz IV-Sätze steigen jedoch minimal. Die Stromkunden, die Hartz IV beziehen, müssen schon jetzt zur Tilgung der Stromkosten auf die Sätze draufzahlen. Für einen Singlehaushalt wurde ein Satz von 321,80 Euro zur Deckung der Stromkosten festgelegt. Die durchschnittlichen Stromkosten eines Singlehaushaltes liegen jedoch bei rund 435,50 Euro im Jahr.
Infolge der regionalen Preisunterschiede beträgt die Differenz zwischen dem Satz und den tatsächlichen Kosten für Strom in einem Singlehaushalt in Thüringen ungefähr 147 Euro. Je größer der Haushalt ist, desto mehr Schulden laufen innerhalb eines Jahres auf, da die Sätze zu gering kalkuliert sind. Beispielsweise macht ein Vier-Personen-Haushalt in Sachsen innerhalb eines Jahres 524 Euro an Stromschulden. Aufgrund der fehlenden Bonität können Hartz IV-Empfänger zudem nicht den Energieversorger wechseln. ( 8.9.2011, stromvergleich.de)

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