Gericht verbietet Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort keine Sportwetten mehr abschließen. Laut Landgericht Köln gehört Glücksspiel nicht zur Grundsicherung.
Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort keine Sportwetten mehr abschließen. Laut Landgericht Köln gehört Glücksspiel nicht zur Grundsicherung.