Trotz Urteil zahlen Jobcenter keine PKV-Beiträge für Hartz IV-Empfänger

Eigentlich hatte das Urteil des Bundessozialgerichts vom Januar 2011 Klarheit geschaffen (Az.: B 4 AS 108/10 R). Die Jobcenter wurden dazu verpflichtet, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Hartz IV-Empfänger voll zu übernehmen. Offenbar weigern sich die Arbeitsagenturen trotz der Rechtslage, die offenen Beiträge aus der Zeit vor dem Urteil zu übernehmen.