Zusatzbeitrag auch für Hartz-IV-Empfänger
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, muss künftig bei vielen Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, für einen Teil der Zahlung selbst aufkommen. Dazu verpflichten erste Kassen betroffene Mitglieder durch Änderung ihrer Satzung. test.de informiert. Fehlbeträge für Kassen Für Kassenmitglieder, die Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld beziehen, ist seit Januar nicht mehr nur der tatsächliche …