Urlaub dürfen auch Arbeitslosengeld II Bezieher machen

Auch Bezieher vom Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben einen Anspruch auf einen Urlaub. Grundsätzlich muss man der Arge jeden Tag verfügbar sein, falls beispielsweise ein Jobangebot vorliegt. Jedoch wollen auch Hartz IV Betroffenen einmal mit ihrer Familie in den Urlaub fahren. Gesetzlich geregelt wird dies durch die “Ortsabwesenheit”. So haben ALG II Bezieher die Möglichkeit …

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