ALG-II-Empfängerin in Elternzeit muss nicht stets erreichbar sein
Karlsruhe (dapd). Eine Angestellte, die während ihrer Elternzeit Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, darf auch ohne Erlaubnis der Arge oder des Jobcenters in den Urlaub fahren. Die Erreichbarkeitsanordnung (EAO) gelte in diesem Fall nicht, stellte das Sozialgericht Karlsruhe klar (Urteil vom 14. März 2011, AZ: S 5 AS 4172/10).