Der Arbeitslosengeld II Regelsatz wird zum ersten Juli 2009 leicht angehoben.

Das ist der ALG II-Anspruch ab 1.7.2009

Der Arbeitslosengeld II (ALG II)- Regelsatz wird zum ersten Juli 2009 im Zuge der Rentenanpassung leicht angehoben. Damit verändern sich auch leicht die einzelnen Beträge, auf die Sie beim ALG II Anspruch haben. Je nachdem in welcher Lebenssituation Sie sich befinden, gelten die angegebenen Hartz IV-Beträge. Zudem ändern sich auch die Beträge für den Mehrbedarf, sofern Sie darauf einen Anspruch haben.


-Regelleistungen-

Alleinstehender ALG II Berechtigter (Eckregelsatz)
359 Euro Regelsatz 100 %, § 20 Abs. 2 SGB II
Zusammen lebend oder verheiratet mit Partner innerhalb einer
Bedarfsgemeinschaft
323 Euro für volljährige Partner 90 % § 20 Abs. 3 SGB II
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