Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule.

(22.03.2009)

Wer hat einen Anspruch darauf?

Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familien-leistungsgesetz) wurde eine zusätzliche Leistung für die Schule in das Zweite Buch Sozialge-setzbuch (SGB II) aufgenommen. Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlus-ses besuchen, erhalten zum 01. August eines Jahres eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100 Euro. Diese Leistung wird vom Beginn der Jahrgangsstufe 1 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gezahlt.

Die Leistung wird erstmals zum 01.08.2009 gezahlt. Continue reading ‘Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule.’ »