Klassenfahrten – Bundessozialgericht stärkt Hartz-IV-Kinder
Kassel — Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die schulische Integration von Hartz-IV-Kindern weiter gestärkt. Nach einem jetzt verkündeten Urteil müssen die Jobcenter auch Schulfahrten mit Kosten über 1000 Euro bezahlen, wenn das Schulrecht des jeweiligen Landes solche Fahrten zulässt.