Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 qm Wohnfläche

Gericht beruft sich auf geltende landesrechtliche Vorschriften für die Belegung von gefördertem Wohnraum

Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV- Leistungen haben in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2010 Anspruch auf 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Continue reading ‘Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 qm Wohnfläche’ »