Fahrtkosten bei Jobcenter-Terminen

Hartz IV Bezieher müssen nicht selbst für die Fahrtkosten aufkommen, wenn sie zuvor durch das Jobcenter aufgefordert worden sind, sich zu einem Meldetermin persönlich vorzustellen. Das gilt zu mindestens in den Fällen, in denen das Jobcenter zu einer ersten Einladung oder dazu aufgefordert hat, einen Termin selbst oder an einem anderen Ort (z.B. Ärztlicher Dienst) wahrzunehmen.
Mitnichten müssen also Betroffene für die Fahrtkosten aufkommen. Continue reading ‘Fahrtkosten bei Jobcenter-Terminen’ »