Geldgeschenke mindern Hartz IV

Kassel (jur). Erhalten Hartz-IV-Bezieher von Verwandten zum Ausgleich ihres Girokontos Geld geschenkt, wird das Arbeitslosengeld II entsprechend gekürzt. Denn wird das Geld nach Erlass des Bewilligungsbescheids gezahlt, gilt es als Einkommen, bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag, 20. Dezember 2011, in Kassel (Az.: B 4 AS 200/10 R).