Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-Haushalten
Bonn/Kassel – Als einen Schlag ins Gesicht von behinderten Kindern und deren Eltern im Hartz IV-Bezug bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach diese Kinder keinen Behinderten-Mehrbedarf gelten machen können, da Hartz IV keine Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz ist.