Mehr Unterkunftskosten für arbeitslose Hausbesitzer
Wer als Hartz-IV-Empfänger im eigenen Haus wohnt, muss sich die Kosten für den Betrieb einer Heizungspumpe nicht vom Munde absparen. Der benötigte Strom sei nicht vom monatlichen Regelsatz von derzeit 364 Euro zu bezahlen, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel.