Nach Elternzeit kein Recht auf höheres Arbeitslosengeld

Kassel (dpa) – Wenn Müttern und Vätern nach Ende einer langen Elternzeit gekündigt wird, müssen sie mit weniger Arbeitslosengeld auskommen, als ihnen nach ihrem früheren Gehalt zustehen würde. Das entschied das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel und wies die Revision einer zweifachen Mutter ab (Az: B 11 AL 19/10 R). Damit hielten sich die Richter …

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