Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
Wenn Personen durch ihre Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren auf ihr Einkommen zurückgreifen müssen, das als Existenzminimum geschützt ist, werden sie gegenüber Empfängern von Sozialleistungen, die von Rundfunkgebühren befreit sind, benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung ist nicht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt.