Keine GEZ-Gebühr…

… zahlen Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen, die keinen Anspruch auf einen befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II haben. Befreiung erhalten auch BezieherInnen von Grundsicherung. Als ALG II Empfänger kann und sollte man sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen. Dies geschieht nicht automatisch sondern, wie fast alles in Old Germany, nur auf Antrag. Aktuelle Hinweise dazu gibt es …

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