Kindergeld darf auf Hartz IV angerechnet werden
Die volle Anrechnung des Kindergelds auf Hartz-IV-Leistungen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Mit dieser Begründung wies das Bundesverfassungsgericht die Klage eines 15-Jährigen und seiner Eltern ab – die Familie hatte eine Nachzahlung von 462 Euro gefordert.