Schutz für Hartz-IV-Empfänger

Karlsruhe. Verspätete Mietzahlungen der Jobcenter für Arbeitslosengeld-II-Bezieher berechtigen einen Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung. Dieses Urteil hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet. Nach der Entscheidung muss sich ein Mieter das Versäumnis der staatlichen Stelle nicht zurechnen lassen.