Staat zahlt USA-Reise von Hartz-IV-Empfänger

Düsseldorf (RPO). Ein Hartz-IV-Empfänger aus Rheinland-Pfalz bekommt die Flugreisen zu seinem Kind in die USA erstattet. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz beschlossen. Zieht das gemeinsame Kind mit dem anderen Elternteil in die USA, muss der Staat für die Reisekosten aufkommen, so das Gericht in seinem Urteil. Das Umgangsrecht, auf das Eltern staatlichen Anspruch haben, macht es möglich.