ALG II- Empfänger hat Anspruch auf Zuschuss

11.01.2006 (Val) Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger kann die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn von der ARGE erstattet bekommen. Lebt das Kind in einer anderen Stadt, müssen Fahrt- und Übernachtungskosten bezahlt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Beschluss vom 5. November 2005 entschieden. Die SGB II-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Dresden ist zur Zahlung …

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