“Düsseldorfer Tabelle”: Unterhaltszahlern bleibt mehr

In der «Düsseldorfer Tabelle» werden die bundesweit geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt. Düsseldorf. Berufstätigen Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensbedarf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten «Düsseldorfer Tabelle» den sogenannten Selbstbehalt als «unterste Opfergrenze» von 900 auf 950 Euro im Monat an.