In der «Düsseldorfer Tabelle» werden die bundesweit geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt.
Düsseldorf. Berufstätigen Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensbedarf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten «Düsseldorfer Tabelle» den sogenannten Selbstbehalt als «unterste Opfergrenze» von 900 auf 950 Euro im Monat an.
Das gab das Gericht am Dienstag bekannt. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ex-Partner müssen im kommenden Jahr eine Nullrunde drehen, nachdem die Sätze im vergangenen Jahr um 13 Prozent kräftig angehoben worden waren. Einzige Ausnahme: Studenten mit eigener Wohnung haben nun Anspruch auf 670 statt bisher 640 Euro im Monat.
Auf den Staat kommen damit höhere Sozialausgaben zu: Durch den höheren Selbstbehalt könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun – bei unverändertem Einkommen des Unterhaltspflichtigen – entsprechend mehr zahlen. Der Selbstbehalt von arbeitslosen Unterhaltspflichtigen bleibt mit 770 Euro unverändert.
Gegenüber einem unterhaltsberechtigten Ex-Partner steigt der nicht antastbare Eigenbedarf von 1000 auf 1050 Euro. Sind die Kinder volljährig und haben ihre Schulausbildung abgeschlossen, bleiben dem Unterhaltspflichtigen künftig 1150 statt bisher 1100 Euro zum Leben übrig.
Wer unterhaltspflichtig gegenüber seinen eigenen Eltern ist, etwa weil deren Rente und Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten nicht ausreicht, darf künftig 1500 statt 1400 Euro pro Monat selbst behalten. Die neuen Sätze stehen noch unter einem Vorbehalt: Der Bundesrat muss die Existenzminimum-Berichte noch akzeptieren. Sie sind eine Grundlage der Berechnungen.
In der «Düsseldorfer Tabelle» sind die bundesweit geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt. Sie wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag festgelegt. (dpa, 1.12.2010)
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro |
Altersstufen in Jahren Beträge in Euro |
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0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |
bis 1500 Euro | 317 | 364 | 426 | 488 |
1501-1900 | 333 | 383 | 448 | 513 |
1901-2300 | 349 | 401 | 469 | 537 |
2301-2700 | 365 | 419 | 490 | 562 |
2701-3100 | 381 | 437 | 512 | 586 |
3101-3500 | 406 | 466 | 546 | 625 |
3501-3900 | 432 | 496 | 580 | 664 |
3901-4300 | 457 | 525 | 614 | 703 |
4301-4700 | 482 | 554 | 648 | 742 |
4701-5100 | 508 | 583 | 682 | 781 |
ab 5100 nach den Umständen des Falles |